Glossar (im Aufbau)
BeKiGeKi
Abkürzung für „BEWEGTE KINDER = GESÜNDERE KINDER“; bezeichnet das landesweite, langfristig angelegte Programm zur Förderung von Bewegung und Gesundheit sowie zur standardisierten Erhebung motorischer Leistungen von Kindern der dritten Klassen an Thüringer Schulen, das als Kooperationsstruktur zwischen Schule, organisiertem Sport und Wissenschaft angelegt ist.
Das Programm verbindet praktische Bewegungsförderung, motorische Testverfahren (Bewegungs-Checks) und datengestützte Rückmeldungen. Es umfasst Folgeveranstaltungen wie Talentiaden, Tage des Sports sowie weitere Angebote der Bewegungs- und Gesundheitsförderung und leistet Beiträge zur Schulentwicklung, zur Stärkung des organisierten Sports und zur Motivation für lebenslanges Sporttreiben.
Synonyme: BEWEGTE KINDER = GESÜNDERE KINDER
Siehe auch: EMOTIKON
Mehr dazu: Hinweise zum Programm, Wozu BeKiGeKi?
Drittklässler
Sammelbegriff für Kinder, die im jeweiligen Schuljahr die dritte Klassenstufe besuchen. Für die BeKiGeKi-Datenaufbereitung wird zwischen der tatsächlichen Klassenstufenzugehörigkeit (Drittklässler) und der altersbasierten Zuordnung anhand des gesetzlichen Einschulungsstichtags (Drittklässler nach Alter bzw. Stichtagskind) unterschieden, da beide Gruppen nicht identisch sind. Die Unterscheidung ist notwendig, um unter anderem Verzerrungen bei Leistungsvergleichen zu vermeiden.
Drittklässler nach Alter (Stichtagskinder) bezeichnet Kinder, die laut Geburtsdatum und Stichtag (siehe Stichtag) regulär der dritten Klassenstufe zugeordnet würden – unabhängig davon, ob sie tatsächlich in Klassenstufe 3 sind. Nicht jedes Kind, das Drittklässler nach Alter ist, ist zwangsläufig auch tatsächlich Drittklässler (z. B. bei Zurückstellung), und nicht jeder Drittklässler ist Drittklässler nach Alter.
Ein Drittklässler setzt sich aus drei Teilgruppen zusammen:
- Stichtagskind: entspricht Drittklässler nach Alter
- Vorzeitige (jünger als die regulären Stichtagskinder): erreichen Klassenstufe 3 früher als altersgemäß erwartet, z. B. durch vorzeitige Einschulung oder durch Überspringen einer Klassenstufe
- Verspätete (älter als die reguläre Stichtagskohorte): erreichen Klassenstufe 3 später als altersgemäß erwartet, z. B. durch Zurückstellung bzw. verspätete Einschulung oder durch Wiederholen einer Klassenstufe
Diese Realität kann dazu führen, dass Kinder unter Umständen doppelt am Bewegungscheck teilnehmen, etwa wenn sie die dritte Klassenstufe wiederholen, oder gar nicht die Chance zur Teilnahme erhalten, wenn sie eine Klassenstufe überspringen. Da die Fälle anonymisiert ausgewertet werden und somit kein individueller Bezug über die Schuljahre hinweg möglich ist, lässt sich eine solche doppelte oder ausbleibende Teilnahme im Datenbestand nicht identifizieren oder korrigieren.
Nicht-Drittklässler: Unter Umständen wurden im Rahmen des Bewegungschecks auch Kinder gemessen, die im betreffenden Schuljahr gar nicht der dritten Klassenstufe angehörten (z.B. Fehlmessungen seitens der Schulen). In der Datenauswertung wird versucht, solche Fälle mittels Plausibilitätsprüfungen einzudämmen, u. a. durch folgende Prüfschritte:
- Prüfung, ob laut schulstatistik-thueringen.de im betreffenden Schuljahr überhaupt Drittklässler- bzw. Primarschüler-Zählungen für die jeweilige Schule vorliegen
- Prüfung, ob unter den eingegangenen Fällen der Schule überhaupt Drittklässler nach Alter (siehe oben) enthalten sind
Synonyme: dritte Klasse, Klasse 3
EMOTIKON
Landesweites Projekt zur Erfassung der motorischen Leistungsfähigkeit von Kindern der Jahrgangsstufe 3 in Brandenburg.
Es steht in engem inhaltlichen Bezug zu „Bewegte Kinder = Gesündere Kinder“ (BeKiGeKi) und kann als dessen Schwesterprojekt im Land Brandenburg verstanden werden.
Siehe auch: BeKiGeKi
Erfasster Fall
Fall, für den im jeweiligen Schuljahr Stammdaten (Schule, Geschlecht, Geburtsdatum, Messdatum) in den Erfassungsmasken eingetragen und an die Universität Erfurt übermittelt wurden – unabhängig davon, ob Messwerte vorliegen oder ob er zur Zielkohorte gehört.
Erfasste Fälle bilden die Obermenge der in den Auswertungen berücksichtigten Fälle mit Messwert. Sie können auch einzelne Kinder außerhalb der Zielkohorte umfassen (z.B. Fehlzuordnungen außerhalb der Drittklässlermenge). Ein erfasster Fall kann ohne dokumentierte Messwerte, mit dokumentierten Messwerten oder mit gültigen Messwerten vorliegen.
Synonyme: Fall mit Stammdaten
Siehe auch: Fall, Erfasster Fall mit dokumentiertem Messwert, Erfasster Fall mit gültigem Messwert, Erfasster Fall mit vollständig gültigen Messwerten, Drittklässler
Erfasster Fall mit dokumentiertem Messwert
Erfasster Fall, für den mindestens ein motorischer Test im Rahmen des Programms durchgeführt und als Messwert im übermittelten Datensatz dokumentiert wurde – unabhängig davon, ob dieser Messwert gültig ist.
Diese Fälle sind in den Auswertungen als „mit Messwert“ sichtbar. Die tatsächliche Zahl der gemessenen Personen kann darüber hinausgehen, wenn einzelne Messungen nicht dokumentiert oder nicht übermittelt wurden. Erfasste Fälle mit dokumentiertem Messwert umfassen sowohl gültige als auch ungültige Messwerte (z.B. Protokoll- oder Durchführungsfehler).
Siehe auch: Erfasster Fall, Erfasster Fall mit gültigem Messwert, Gemessene Person, Drittklässler
Erfasster Fall mit gültigem Messwert
Erfasster Fall mit dokumentiertem Messwert, bei dem mindestens ein motorischer Messwert nach den definierten Qualitätskriterien als gültig eingestuft ist.
Fälle mit gültigem Messwert bilden die Grundlage für Auswertungen, bei denen ein Mindestmaß an Datenqualität sichergestellt werden soll. Ein Fall kann gleichzeitig weitere Messwerte enthalten, die als ungültig klassifiziert und in den Analysen nicht berücksichtigt werden.
Synonyme: Erfasster Fall mit mindestens einem gültigen Messwert
Siehe auch: Erfasster Fall mit dokumentiertem Messwert, Erfasster Fall mit vollständig gültigen Messwerten, Drittklässler
Erfasster Fall mit vollständig gültigen Messwerten
Erfasster Fall, in dem alle dokumentierten motorischen Messwerte nach den definierten Qualitätskriterien als gültig eingestuft sind.
Diese Fälle stellen eine besonders hochwertige Datenbasis dar, da keine dokumentierten Messwerte als ungültig markiert sind.
Synonyme: Fall mit ausschließlich gültigen Messwerten
Siehe auch: Erfasster Fall mit gültigem Messwert, Erfasster Fall mit dokumentiertem Messwert, Drittklässler
Fall
Beobachtungseinheit der statistischen Auswertung im Projektkontext. Ein Fall entspricht in der Regel einer Person in einer bestimmten Klassenstufe bzw. zu einem definierten Messzeitpunkt.
Fälle bilden die Grundlage der statistischen Auswertungen, z.B. bei Häufigkeiten, Mittelwerten und Modellen. Idealerweise existiert für jede real teilnehmende Person in einem Schuljahr genau ein Fall. In der Praxis können jedoch positive und negative Abweichungen auftreten: (a) positive Abweichung: reale Teilnahme ohne zugehörigen Fall im Datensatz (z.B. Messung vor Ort, deren Werte verloren gehen oder nicht übermittelt werden), (b) negative Abweichung (Phantomfall): Fall im Datensatz, der keine reale Messung widerspiegelt (z.B. irrtümlich angelegte Einträge). Solche Abweichungen beeinflussen die Datenqualität unterschiedlich: Positive Abweichung führt zu einer zu niedrigen Zahl real gemessener Personen, Phantomfälle erzeugen scheinbare Präzision ohne empirische Grundlage und dürfen nicht in inhaltliche Analysen einfließen.
Synonyme: Beobachtung
Siehe auch: Person, Erfasster Fall, Erfasster Fall mit dokumentiertem Messwert, Fehlender Wert, Drittklässler
Fehlender Wert
Wert eines Merkmals ohne gültige Merkmalsausprägung, für den im Rahmen der Datenauswertung nicht mehr eindeutig rekonstruiert werden kann, ob eine Teilnahme bzw. Bearbeitung tatsächlich stattgefunden hat oder aus welchem Grund kein verwertbarer Wert vorliegt.
Fehlende Werte können unterschiedliche Ursachen haben, die in den vorliegenden Daten in der Regel nicht sicher unterschieden werden können. Beispiele sind: Ursachen auf Seite der teilnehmenden Person: (a) Teilnahme fand statt, es wurde jedoch kein gültiger Messwert erzielt (z.B. Abbruch, Versuch ohne Erfolg). (b) Item/Testteil wurde nicht bearbeitet (Nonresponse), ohne dass 'Keine Angabe' oder 'Nicht durchgeführt' explizit kodiert wurde. Ursachen auf Seite der durchführenden oder dokumentierenden Personen bzw. der Datenübermittlung: (c) Teilnahme fand statt, der Wert wurde aber nicht dokumentiert oder nicht übermittelt (z.B. lokale Notiz, Übertragungsfehler, fehlende Eingabe). (d) Test wurde organisatorisch nicht durchgeführt, ohne dass dies im Datensatz explizit als 'Nicht durchgeführt' gekennzeichnet wurde.
Synonyme: fehlende Merkmalsausprägung
Siehe auch: Gültige Merkmalsausprägung, Gültiger Messwert
Gemessene Person
Person, für die mindestens ein motorischer Test tatsächlich durchgeführt wurde – unabhängig davon, ob der Messwert dokumentiert oder übermittelt wurde.
Diese Größe ist im Rahmen der Auswertung nur schätzbar. Die Zahl gemessener Personen kann von der Zahl erfasster Fälle mit dokumentiertem Messwert abweichen, z.B. bei lokal verbliebenen oder nicht eingetragenen Messungen.
Synonyme: Tatsächlich getestete Person, Real teilnehmende Person
Siehe auch: Person, Erfasster Fall, Erfasster Fall mit dokumentiertem Messwert, Drittklässler
Gültige Merkmalsausprägung
Merkmalsausprägung, die nach Plausibilitäts- und Qualitätsprüfung als inhaltlich plausibel und korrekt kodiert eingestuft wird und in die statistische Auswertung einfließt.
Synonyme: geprüfte Merkmalsausprägung, auswertbare Merkmalsausprägung
Siehe auch: Merkmalsausprägung, Gültiger Messwert, Fehlender Wert
Gültiger Messwert
Messwert, der unter definierten Messbedingungen zustande gekommen ist und nach struktureller sowie ggf. inhaltlicher Plausibilitätsprüfung als verlässlich und für die Auswertung zugelassen eingestuft wird.
Bei der Prüfung wird zwischen struktureller Gültigkeit und inhaltlicher Plausibilität unterschieden, da beide Ebenen unterschiedliche Fehlerarten abdecken:
- Strukturelle Gültigkeit: prüft, ob ein Wert dem erwarteten Format bzw. Wertebereich entspricht, unabhängig davon, ob er inhaltlich sinnvoll ist. Beispiel Geburtsdatum: die Angabe "31. Juni" ist strukturell ungültig, da dieser Kalendertag nicht existiert; ebenso wäre ein Geburtsdatum in der Zukunft strukturell ungültig
- Inhaltliche Plausibilität: prüft, ob ein strukturell gültiger Wert im konkreten Kontext auch fachlich sinnvoll ist. Beispiel Geburtsdatum: ein Kind, das laut Geburtsdatum zum Messzeitpunkt über 13 Jahre oder jünger als 6 Jahre wäre, liegt außerhalb der für die dritte Klassenstufe plausiblen Altersgrenzen und wird als unplausibel markiert, obwohl das Datum selbst strukturell gültig ist (z. B. der 15. März eines entsprechenden Jahres)
- Präzision: ein struktureller und inhaltlicher Sonderfall ist die fehlende Tagesgenauigkeit. Wird beispielsweise nur Monat und Jahr angegeben (z. B. "März 2016" statt "15.03.2016"), ist der Wert zwar nicht falsch, aber unpräziser als tagesgenau und wird entsprechend gesondert gekennzeichnet, da er zwar für grobe Altersschätzungen, nicht aber für exakte Stichtagsberechnungen (siehe Stichtag) herangezogen werden kann
Ein Messwert kann somit strukturell gültig, aber inhaltlich unplausibel sein (z. B. Alter außerhalb der Grenzwerte), oder strukturell gültig und plausibel, aber unpräzise (z. B. fehlende Tagesangabe). Nur Werte, die sowohl strukturell gültig als auch inhaltlich plausibel sind, gelten im engeren Sinne als Gültiger Messwert.
Synonyme: geprüfter Messwert, auswertbarer Messwert
Siehe auch: Messwert, Gültige Merkmalsausprägung, Fehlender Wert, Stichtag
Merkmal
Eindeutig definierte Eigenschaft eines Falls, die im Projektkontext erhoben und in den Daten abgebildet wird (z.B. Geburtsdatum, Geschlecht, Messdatum, Laufweite im 6-Minuten-Lauf in Metern).
Synonyme: Variable, statistisches Merkmal
Siehe auch: Fall, Merkmalsausprägung, Messwert
Merkmalsausprägung
Konkreter Wert, den ein Merkmal bei einem Fall annimmt (z.B. Geburtsdatum = '2016-01-12', Geschlecht = 'weiblich', Laufweite im 6-Minuten-Lauf in Metern = '2').
Synonyme: Variablenausprägung, Variablenwert
Siehe auch: Merkmal, Gültige Merkmalsausprägung, Messwert
Messwert
Ergebnis einer Messung eines quantitativen Merkmals mit einem definierten Messverfahren (z.B. Zeit in Sekunden, Distanz in Metern).
Messwerte werden im Projekt numerisch erfasst und sind an ein spezifisches Messinstrument bzw. Testverfahren gekoppelt. Sie bilden die Grundlage für Kennwerte wie Mittelwerte, Standardabweichungen und Testnormen.
Siehe auch: Merkmal, Merkmalsausprägung, Gültiger Messwert
Person
Reales Individuum im Rahmen des BeKiGeKi-Programms, z.B. ein Drittklässler, das an motorischen Tests teilnimmt oder dafür vorgesehen ist.
Der Begriff Person bezieht sich auf das reale Kind, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt bereits Daten erhoben oder übermittelt wurden. Im Regelfall wird eine Person im Projekt einer Klassenstufe und einem Messzeitpunkt zugeordnet. In Ausnahmefällen kann dieselbe Person in mehreren Schuljahren auftreten (z.B. Wiederholerinnen und Wiederholer); sie ist dann durch mehrere Fälle repräsentiert. Umgekehrt können Personen im Planungskontext vorgesehen sein, ohne dass ein entsprechender Fall mit Messdaten im Datensatz vorhanden ist.
Synonyme: Kind, Schülerin/Schüler
Siehe auch: Gemessene Person, Fall, Erfasster Fall, Drittklässler
Stichtag
Gesetzlich festgelegter Termin (1. August), der bestimmt, welche Kinder eines Jahrgangs regulär eingeschult werden und damit als Stichtagskinder der jeweiligen Klassenstufe – hier Klassenstufe 3 – zugeordnet gelten.
"Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres." Maßgeblich ist demnach das Erreichen des sechsten Lebensjahres bis einschließlich 1. August. Ein Kind, das genau am aktuellen Stichtag sechs wird, zählt noch zur aktuellen Kohorte ("bis einschließlich 1. August"). In der Datenverarbeitung wird der Stichtag pro Schuljahr als grade_3_key_date abgebildet und dient als Referenzdatum zur Berechnung von is_third_grader_by_age (Drittklässler nach Alter).
Synonyme: Einschulungsstichtag, Schulaufnahmestichtag
Siehe auch: Drittklässler
Quelle: § 18 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 204, 209). Abgerufen: 30.07.2026. https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH0000391B